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Wie können pflegebedürftige Angehörige und Betroffene eine Auszeit genießen?

Von: Gudula Wolf

 

Checkliste und Tipps, damit der Urlaub möglich wird.

Es ist Urlaubszeit. Eltern verreisen mit ihren Kindern in alle Himmelsrichtungen. Für viele pflegebedürftige Menschen ist eine Reise nicht selbstverständlich. Auch viele pflegende Angehörige können sich nicht vorstellen, eine Auszeit in Anspruch zu nehmen. Sehnsüchtig blicken sie den Reisenden hinterher und träumen von einem Tapetenwechsel. Urlaub am Meer, eine Wanderung, ein paar Wellness-Tage oder einfach mal Zeit mit Freunden verbringen.

Urlaub ist für alle möglich.

Auch für pflegende Angehörige mit oder ohne pflegebedürftige Person. Etwas Vorplanung und Organisation, und schon kann die Reise losgehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Urlaub zu gestalten.

Möchten Sie alleine verreisen?

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, alleine zu verreisen, mit der Gewissheit, dass ihre pflegebedürftigen Lieben zu Hause gut versorgt sind.

Die Pflegekasse unterstützt Sie mit verschiedenen finanziellen Leistungen. Zum Beispiel können Sie für die Zeit Ihrer Reise die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege einsetzen. Mit Hilfe eines ambulanten Dienstes oder einer stationären Versorgung kann die Pflege gewährleistet werden.

Möchten Sie mit einer pflegebedürftigen Person zusammen verreisen?

Sie suchen einen Erholungsort, an dem auch eine pflegerische Versorgung gewährleistet wird? Dabei fragen Sie sich, wie diese Betreuung vor Ort stattfindet?

Die Pflegekasse finanziert auch die Betreuung der pflegebedürftigen Person am gemeinsamen Urlaubsort.

Es gibt Ferieneinrichtungen mit unterschiedlichen Konzepten. Zum Beispiel bietet AW Kur und Erholung und AWO Sano verschiedene Angebote an der Ostsee, an der Nordsee, in Thüringen und auf Rügen an.

Mehr Information finden Sie auf der Webseite awo-gesundheitsservice.de.

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