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24.03.2017 | Stellungnahmen

Wie geht es weiter mit der SGB-VIII-Reform?

Von: Hubert Lautenbach

 

Nachdem nicht mehr mit einem Gesetzesentwurf zum SGB VIII zu rechnen war, hat das Bundesfamilienministerium am 17.03.2017 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt.

Überraschend war dies zum einen, weil der Gesetzgebungsprozess vor der Sommerpause - und damit vor der Bundestagswahl im September - kaum noch Zeit lässt, um das Gesetz im Bundestag und Bundesrat zu verabschieden und zum anderen, weil das Bundesministerium erkannt hat, dass die Themen "Inklusive Lösung" und "Weiterentwicklung/Steuerung der Hilfen zur Erziehung" einen längeren Beteiligungs- und Erörterungsprozess benötigen - zumal es zu diesem beiden Themen beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zu einem Fachdialog eingeladen hat.

Nun liegt also ein Gesetzesentwurf vor und der AWO Bundesverband hat trotz der knappen Fristsetzung bis 23.03. seine Stellungnahme abgegeben. Dass aufgrund der zu kurzen Fristsetzung kaum eine gründlichere Befassung mit dem Entwurf, geschweige denn eine angemessene Beteiligung der Verbandsgremien möglich gewesen ist, versteht sich von selbst und lässt daran zweifeln, wie Ernst es dem Bundesministerium mit der Beteiligung der angeschriebenen Verbände ist. Daher haben auch mache Verbände auf eine Stellungnahme verzichtet bzw. nur wenige Stichpunkte herausgeriffen und kommentiert.

Zwar sind in dem neuen Gesetzentwurf die stark kritisierten Regelungsvorschläge zur inkluven Lösung und Steuerung der Erziehungshilfe nicht mehr enthalten, er kann aber dennoch nicht unkritisch betrachtet werden.

Regelungsinhalte des KJSG sollen insbesondere sein:

  • Betriebserlaubnisverfahren, Prüfung (§§ 45 ff SGB VIII) - mit der Zielrichtung den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu stärken, sollen die Prüfbefugnisse erweitert werden. So unterstützenswert wir die Zielsetzung sehen, so unverhältnismäßig ist der Regelungsentwurf ausgefallen.Hier besteht Nachbesserungsbedarf.

  • Die angestrebten Verbesserungen der Kooperation im Kinderschutz sind ebenfalls nicht ausreichend umgesetzt. Die seit Inkrafttreten des KKG im Jahr 2012 erarbeiteten Kooperationen und Ablaufmuster zwischen Jugendamt und den Berufsgruppen wie z.B. Ärzt*innen sollten nicht voreilig aufgegeben werden; die vorgeschlagene Neuregelung birgt die Gefahr des raschen "Abschiebens" der Verantwortung auf das Jugendamt noch bevor eigene fachliche Maßnahmen angesetzt werden. Sehr positiv sehen wir die Ansätze, Jugendamt und Jugendstrafjustiz, Strafverfolgungsbehörden und Familiengericht im Kinderschutz verbindlicher zu vernetzen.

  • Auch wenn die inklusive Lösung noch nicht umgesetzt wird: Der Leitgedanke der Inklusion wird endlich programmatisch im SGB VIII verankert und soll einen unumkehrbaren Weg zur Zusammenführung aller Unterstützungsangebote und Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII einschlagen. Hier stimmt aus Sicht der AWO die Richtung.

  • Dass es keine Verkürzung der Leistungen für junge Volljährige geben wird, ist gut und vernünftig. Neben der verbindlichen Regelung zum "Übergangsmanagement" und der Rückkehr-Option nach Beendigung der Hilfe für Volljährige, hätten wir aber noch mehr erhofft.

  • Dass in einem neuen § 9a SGB VIII die Einrichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe verankert wird, ist begrüßenswert. Dennoch lässt die vorgeschlagene "Kann"-Bestimmung befürchten, dass die flächendeckende Umsetzung noch Jahre auf sich warten lässt.

Die einzelnen Standpunkte der AWO können in der Stellungnahme, die am 23.03.2017 dem Bundesministerium vorgelegt worden ist, nachgesehen werden. Ebenfalls sind diese in der Synopse zu finden, die das geltende Recht den vorgeschlagenen Änderungen und der AWO-Stellungnahme gegenüberstellt.

AWO Stellungnahme zum KJSG vom 23.03.2017 als Download

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