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10.10.2018 | Pressemitteilung

Teilhabechancengesetz – nicht an Mindestlohn koppeln

Von: Mona Finder

 

Anlässlich der für morgen angesetzten Beratung im Bundestag zum Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

 

„Wir begrüßen, dass mit dem Gesetz ein neues Förderinstrument geschaffen wird, um auch Langzeitarbeitslosen eine echte Perspektive zu geben. Der aktuelle Gesetzentwurf hat jedoch ein großes Manko: die Bindung an den Mindestlohn. Auch ein Sozialer Arbeitsmarkt muss auf einer fairen und gerechten Bezahlung basieren, dessen Grundlage der real gezahlte Lohn und nicht, wie geplant, pauschal der Mindestlohn ist. Des Weiteren halten wir die Voraussetzung vorher mindestens sieben Jahre Hartz-IV bezogen haben zu müssen, für viel zu lang. Die Menschen sollten nicht so lange warten müssen, bis sie an einem für sie passenden Förderinstrument teilnehmen können.

 

Die geplante Orientierung des Lohnkostenzuschusses allein an der Höhe des Mindestlohns, anstatt an den tatsächlich geleisteten regelmäßigen Lohnkosten, lehnt die AWO ab. Tarifgebundene gemeinnützige Arbeitgeber würden damit von der Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu geben, ausgeschlossen. Hier ist der Gesetzgeber weiterhin dringend aufgefordert nachzujustieren. Die Bundesregierung untergräbt sonst selbst ihr im Koalitionsvertrag niedergelegtes Ziel, die Tarifbezahlung stärken zu wollen.

 

Zugleich legt es den betroffenen Personen zu viele Stolpersteine in den Weg, wenn sie für insgesamt mindestens sieben Jahre innerhalb der letzten acht Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen haben müssen. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass Menschen, die länger als zwei Jahre im Leistungsbezug sind, kaum ohne passende Förderangebote wieder in der Arbeitswelt Fuß fassen können. Soll der Gesetzentwurf Langzeitarbeitslosen eine echte Chance bieten, am Arbeitsleben teilzuhaben, bedarf es noch einiger Nachbesserungen. Die AWO spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Öffnungsklausel aus.“

 

Die AWO hat zum Referentenentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Zur ausführlichen Stellungnahme.

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