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29.05.2019 | Stellungnahmen

Renten steigen zum 1. Juli um mehr als 3 Prozent

Von: Ragnar Hoenig

 

Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten um 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Rentenbeiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes, auf 33,05 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird dann 31,89 Euro betragen und holt damit auf rund 96,5 Prozent des Westwertes auf.

Wie kommen die Zahlen zustande?

Die Rentensteigerung berechnet sich nach einen komplexen mathematischen Formel, in die die Entwicklung der Bruttolöhne, der Rentenversicherungsbeiträge und des so genannten Nachhaltigkeitsfaktors einfließen. Wie der Entwurf für eine "Rentenwertbestimmungsverordnung 2019" verrät, ist der kräftige Rentenanstieg in diesem Jahr vor allem ein Ergebnis der guten Lohnentwicklung des letzten Jahres, die mit 2,39 Prozent in den alten und 2,99 Prozent in den neuen Bundesländern zu Buche schlug. Die Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2018 führt zu einer Anpassungssteigerung von 0,13 Prozentpunkten. Der Nachhaltigkeitsfaktor, mit dem das Verhältnis von Rentenbeziehern und Versicherten berücksichtigt wird, wird sich wegen der guten Arbeitsmarktlage mit 0,64 Prozentpunkten anpassungssteigernd aus.

Wie kommt die Rentenanpassung Ost zustande?

Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt bisher rund 95,8 Prozent und wird durch die Erhöhung zum 1.7.2019 auf rund 96,5 Prozent aufholen. Hintergrund ist das "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz" aus dem Jahr 2017. Mit diesem Gesetz hat der Bundestag beschlossen, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) in sieben Schritten bis zum Jahr 2024 an das Westniveau herangeführt wird.  

Was sagt die AWO zur Rentenerhöhung 2019

Die AWO hat zu der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019, die am 7.5.2019 auf der Tagesordnung des Bundesrates steht, eingehend Stellung genommen. Die Rentenerhöhung von über 3 Prozent bringt für die rund 20 Mio. Rentner*innen in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs. Allerdings rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre damit, dass die Renten wieder hinter den Lohnzuwächsen zurückbleiben werden. Dies zeigt aus Sicht der AWO einmal mehr, dass die Haltelinie beim Rentenniveau richtig war und über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden muss.

Besorgnis erregend ist aus Sicht der AWO zudem, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher trotz der guten Rentenentwicklung in diesem und in den vergangenen Jahren steigt. Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmut und zur besseren Anerkennung von Lebensleistungen bleiben dringend erforderlich. Die AWO unterstützt daher den Vorschlag einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung der oder des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens! 

Rentenanpassung 2019

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