Seite drucken
Von: Steffen Lembke
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G veröffentlicht:
LINK ZUM PDF DOKUMENT
Nicht als Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) eingestufte Unternehmen sind nach der im Frühjahr in Kraft getretenen Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verpflichtet, bis zum 5. Dezember die Durchführung eines Energieaudits gem. DIN 16247-1 nachzuweisen.
Betroffen ist,
wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.
Gliederungen und Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt können sich bei Rückfragen zum Thema sowie für Information über Hilfestellungen zur Umsetzung an die Stabsstelle Qualitätsmanagement / Nachhaltigkeit im AWO Bundesverband wenden.