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Stellungnahme des AWO Bundesverbands zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Von: Kitty Thiel

 

Mit dem Gesetz zur Einführung eines sogenannten Chancen – Aufenthaltsrechts plant die Bundesregierung, geduldeten Menschen, die sich seit dem 31. Dezember 2021 mehr als fünf Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu eröffnen und damit eine Chance einzuräumen, notwendige Voraussetzungen für einen erlaubten Aufenthalt zu erlangen. Zudem werden die Voraufenthaltszeiten in den beiden Bleiberechtsparagraphen (§§ 25a und 25b AufenthG) gekürzt, um die hohen Hürden zu beseitigen. Damit setzt die Bundesregierung, im ersten Paket, einen Teil der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, um.

 

Laut Koalitionsvertrag ist es das Ziel der Bundesregierung Kettenduldungen abzuschaffen und Personen, die langjährig in Deutschland leben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive und Sicherheit zu geben.

 

Vielfach bleibt der Gesetzesentwurf allerdings hinter dem im Koalitionsvertrag Vereinbarten zurück. Durch die vielen Ausschlusstatbestände des neuen § 104c AufenthG bleibt zu befürchten, dass nur wenige Geduldete das Chancen-Aufenthaltsrecht wahrnehmen können oder durch die weiterhin bestehenden Hohen Hürden und praktischen Problemen, Personen im Chancen-Aufenthaltsrecht wieder in die Duldung zurückfallen. Beides erschüttert die Hoffnung auf das Chancen-Aufenthaltsrecht. Die Anpassung der Bleiberechtsparagraphen ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings gibt es aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt noch weiteren Änderungsbedarf.

 

Dass die weitere Aufenthaltserteilung im Ermessen der regional zuständigen Ausländerbehörde liegt, stellt zudem ein weiteres enormes Hindernis zur Überwindung der sog. Kettenduldungen dar.

 

Für das Ziel, mit den Kettenduldungen endgültig zu brechen, wäre es auch wünschenswert gewesen, im Rahmen der Einführung des Chanchen-Aufenthaltsrechts, die weiteren im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben zur Überwindung der Kettenduldung, wie die Abschaffung der Arbeitsverbote, die Streichung der sog. Duldung light und die Möglichkeit der Klärung der Identität durch eidesstattliche Versicherung, mit einzuführen und nicht erst im Herbst mit dem zweiten Paket.

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