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21.12.2016 | Veranstaltung

BAG-Straffälligenhilfe: Bundestagung 21.-22. März 2017

Von: Kerstin Guderley

 

Als im Jahr 2006 der Strafvollzug in die Zuständigkeit der Länder übergegangen war, befürchteten viele Fachleute, dass die Dezentralisierung der Gesetzgebungskompetenz selbst die bruchstückhaften Reformansätze des Bundesstrafvollzugsgesetzes wieder zunichtemachen könnte. Von einem drohenden Wettbewerb der Schäbigkeit war die Rede und davon, dass die Chancen auf  Eingliederung und Teilhabe künftig regional noch ungleicher verteilt sein könnten.Die Bundestagung der BAG-S (früher unter der Bezeichnung Fachkongress), die vom 21. - 22. März 2017 in Bonn stattfindet,  widmet sich den tatsächlichen Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre.

Unter dem Motto »Resozialisierungsanspruch und Wiedereingliederungspraxis – Was hat die Föderalismusreform straffällig gewordenen Menschen gebracht?« diskutieren am ersten Tag Experten, welchen Einfluss die Reform auf die Entwicklung des Strafvollzugs, der Straffälligenhilfe und der Lebenslagen der Betroffenen tatsächlich hatte? Welche Verschlechterungen sind eingetreten und welche positiven Entwicklungen wurden durch die Kompetenzverlagerung angestoßen? 
 

Am zweiten Tag stehen die möglichen Landesresozialisierungsgesetze im Mittelpunkt der Tagung. Würden Resozialisierungsgesetze für die ambulanten Hilfen in den Ländern die Wiedereingliederungschancen flächendeckend verbessern? Was würde das für die Freie Straffälligenhilfe bedeuten?  Reicht diese Reformperspektive aus oder müsste nicht mittelfristig die Institution Gefängnis gänzlich überwunden werden?

In verschiedenen Foren werden außerdem neue Entwicklungen in den Arbeitsfeldern Wohnen, Opferhilfe, straffällige Frauen und mitbetroffene Kinder diskutiert und Modelle guter Praxis vorgestellt.

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