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22.09.2022 | Artikel

Appell gegen die Einschränkung des europäischen Asylrechts

Von: Manuel Armbruster

 

Der AWO Bundesverband appelliert gemeinsam mit dem European Council on Refugees and Exiles (ECRE) und einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus ganz Europa an die EU-Mitgliedstaaten, die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung nicht anzunehmen.

Die Verordnung ermöglicht den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl vom geltenden EU-Recht abzuweichen, also Asylstandards nicht anzuwenden. Die Folge davon wären Zurückdrängungen von Menschen an den europäischen Außengrenzen unter Einsatz von Zwang und Gewalt und unter Duldung von lebensbedrohlichen und menschenrechtswidrigen Zuständen für diejenigen, die an den Grenzen verharren müssen.

Die unterzeichnenden Organisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht ebenso, wie weitere Ausnahmen vom EU-Recht, entschieden ab.

 

Eine ausführliche Begründung findet sich in dem gemeinsamen Appell.

 

Der AWO Bundesverband hat sich bereits im Juni entschieden gegen die Aushöhlung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ausgesprochen. Zur PM

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