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"Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten"

Von: Sarah Clasen und Helene Hahn

 

Eine Analyse des 3. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung.

Am 09.06.2021 hat das Bundeskabinett die ressortübergreifende Stellungnahme der Bundesregierung zum Dritten Gleichstellungsbericht verabschiedet. Enthalten sind das Gutachten der Sachverständigenkommission, die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten sowie eine Rezeptionsanalyse der Erkenntnisse des zweiten Gleichstellungsberichts.

Das Leitbild der gleichen Verwirklichungschancen für Frauen und Männer im gesamten Lebensverlauf war wie schon in den vorangegangenen zwei Gleichstellungsberichten analyseleitend (Sachverständigenkommission 2021: 19). Unter dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ werden im Gutachten die geschlechterpolitischen Auswirkungen des digitalen Wandels der Gesellschaft untersucht. Durch die Corona-Pandemie seit März 2020 ist dieser Transformationsprozess bspw. im Bereich „Mobiles Arbeiten“ massiv beschleunigt worden.

Im Gutachten werden Gleichstellung und Digitalisierung als zentrale politische Handlungsfelder und Stellschrauben für gesellschaftlichen Wandel erstmals ausführlich und differenziert verknüpft. Es ist erstaunlich, dass diese in der Praxis so sichtbare Verbindung erst zu diesem Zeitpunkt in der Politik schriftlich zusammengedacht wird.

Die elf Sachverständigen haben unter der Leitung der vorsitzenden Professorin, Aysel Yollu-Tok, für die Bereiche Digitalbranche, digitale Wirtschaft, digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft insgesamt 101 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die zum Ziel einer auch im digitalen Bereich geschlechtergerechten Gesellschaft beitragen sollen. Während der Erarbeitung wurden zusätzlich Expertisen zu einzelnen Themenfeldern in Auftrag gegeben, bspw. zu Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum oder zur Sozialen Sicherung für Plattformarbeitende. Auch hier lohnt sich vertiefte Lektüre (siehe: Expertisen für den Dritten Gleichstellungsbericht (Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung) (dritter-gleichstellungsbericht.de).

Das Gutachten der Sachverständigen thematisiert insgesamt dringende sozialpolitische Themen im Bereich Digitalisierung. Die zahlreichen Handlungsempfehlungen greifen einige Forderungen auf, die der AWO Bundesverband und andere zivilgesellschaftliche Organisationen schon lange stellen (vgl. AWO Grundsatzprogramm 2020). Zu nennen sind beispielsweise die Forderung nach wirklicher Entgeltgleichheit, einen konsequenten Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Förderung von Medienkompetenz für alle Geschlechter, um umfassende Teilhabe zu ermöglichen. 

Die Empfehlungen der Sachverständigen sind aus AWO-Sicht ausdifferenziert, gut begründet und bieten einen hervorragenden Startpunkt, politische gendersensible Digitalstrategien aufzusetzen und konkrete rechtliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Die Stellungnahme der Bundesregierung greift die Chancen, die der Bericht bietet, dagegen leider in keiner Weise auf.

Statt der Entwicklung eines eigenen Leitbilds für geschlechtergerechte Digitalisierung, die sich die Teilhabe aller unterrepräsentierten und benachteiligten Gruppen zum Ziel setzt, werden abgearbeitete Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag der noch laufenden Legislaturperiode aufgezählt (BMFSFJ 2021: S. 6-11). In der Stellungnahme wird weder wenig beleuchteten Themen mehr Öffentlichkeit verschafft, noch ist ersichtlich, welche Handlungsfelder in naher Zukunft ausführlich bearbeitet werden sollen. Konkret soll die im vergangenen Jahr verabschiedete Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung um Digitalisierung ergänzt werden (BMFSFJ 2021: S. 6 u. 35). Das ist aus Sicht der AWO sehr sinnvoll, allerdings bräuchte es auch hier weitergehende Vorschläge dazu, wie die Strategie weiter entwickelt, mit Maßnahmen unterstützt und vor allem verstetigt werden kann, um wirklich Wirkung zu entfalten. 

Don´t fix the women - fix the company - Ausgewählte Aspekte des Berichts

Ausgehend von einem soziotechnischen Ansatz gehen die Sachverständigen davon aus, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt (Sachverständigenkommission 2021: 20). Digitalisierung wirkt sich auf bestehende Geschlechterverhältnisse aus und umgekehrt. Selbstbedienungskassen im Supermarkt, Pflegeroboter, der Anteil von Frauen an Gründungen digitaler Start-Up-Unternehmen oder geschlechtsbezogene digitale Gewalt sind nur einige Beispiele für die umfassenden Veränderungen, die der digitale Transformationsprozess in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugt. Die nach wie vor unvollendete Gleichstellung setzt sich in der Digitalbranche verstärk fort. 80% der Beschäftigten in diesem Bereich sind laut Bericht Männer und die Gestaltung digitaler Tools entsprechend überwiegend geschlechterblind oder sogar diskriminierend. Der Digitalisierungsgrad im Alltag von Frauen ist geringer als der von Männern, was sich bspw. in dem selteneren Zugang zu Diensthandys und Formen des mobilen Arbeitens zeigt. Frauen sind als Gründer*innen im IT-Bereich unterrepräsentiert und ihre Perspektive bei der Entwicklung von digitalen Tools unterbelichtet (Sachverständigenkommission 2021: S. 31-49). Von geschlechtsspezifischer Gewalt sind sie dagegen wie im analogen Raum überdurchschnittlich betroffen.

Das Gutachten stellt aufbauend auf diese Befunde daher drei zentrale Forderungen.

Es müssen erstens geschlechtergerechte Zugänge zu Digitalisierung ermöglicht werden. Es muss zweitens die Nutzung digitaler Technologien geschlechtergerecht gestaltet werden. Drittens soll die Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses geschlechtssensibel erfolgen (Sachverständigenkommission 2021: S. 23-26). Der Ansatz der Sachverständigen geht damit weit über eine bloße Herstellung von Chancengleichheit hinaus, da bspw. auch die Strukturen und Instrumente, in und mit denen digitaler Wandel stattfindet, auf ihre inhärenten Geschlechtsstereotype hin untersucht werden. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen, da nur so eine umfassende geschlechtergerechte Digitalisierung ermöglicht werden kann. Wie in den vorangegangenen Berichten empfiehlt das Gutachten grundsätzlich, bestehende gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente zu stärken und auf den Bereich Digitalisierung auszudehnen. Konkret bedeutet diese bspw. die Ausweitung der im Juni 2020 beschlossenen Gleichstellungsstrategie auf den Digitalisierungsprozess sowie die Verknüpfung mit der bestehenden Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung. Die im Aufbau befindliche Bundesstiftung Gleichstellung soll genutzt werden, um detaillierteres Wissen für die Fortentwicklung der Strategien bereitzustellen (Sachverständigenkommission 2021: S. 146). Auch diese beiden Forderungen ergeben Sinn und sind aus AWO-Sicht begrüßenswert, da sie auf bestehende Prozesse aufsetzen und der Bericht die Bedeutung von Strukturen in Hinblick auf Transformation eindrücklich betont. Es bleibt abzuwarten, ob die nächste Bundesregierung diese digital- und gleichstellungspolitischen Erfordernisse aufgreift und in beiden Handlungsfeldern politische Maßnahmen einleitet.

Ein wiederkehrendes Problemfeld, das sich in den Empfehlungen des Gleichstellungsberichts wiederfindet, ist die konsequente Regulierung von algorithmischen Systemen, die zunehmend in verschiedenen Lebensbereichen eingesetzt werden und Entscheidungen (mit)beeinflussen. Diese Systeme sortieren schon heute Bewerbungen vor, vergeben Wohnungen und unterstützen juristische Entscheidungen. Im Bericht positiv hervorzuheben sind die Forderungen nach einer größeren Transparenz der verwendeten Datengrundlage und Funktionalitäten von algorithmischen Systemen. Hier müssen Unternehmen und Plattformen jedoch konsequenter zu der Offenlegung verpflichtet werden, ebenso müssen verbindliche Berichtpflichten und Mechanismen der Rechenschaftsablegung etabliert werden. Eine Technikfolgenabschätzung und Datenschutzfolgenabschätzung sind wesentliche Instrumente, die es zu stärken gilt, um potenzielle Diskriminierungsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten (Sachverständigenkommission 2021: S. 22). Denn: Technik kann bereits bestehende systemische Benachteiligungen zunehmend verstärken und Risiken auf Kosten von schon vulnerablen Personengruppen weiter erhöhen.

Ein Bespiel ist der höchst umstrittene Scoring-Algorithmus der Bonitätsauskunft Schufa, der durch einen hohe bzw. niedrige Bewertung entscheidet, ob eine Person eine Wohnung bekommt oder nicht. Die Berechnungsgrundlage des Scores, der Vertrauen zu schaffen verspricht, bleibt jedoch geheim und ist nur vom Unternehmen einsehbar. Erst im Januar dieses Jahres verkündete die Schufa, in Kontoauszüge von Menschen mit niedrigem Score schauen zu wollen. Erst nach heftiger Kritik von Datenschützer*innen und gemeinnützigen Organisationen wurde dieses Experiment eingestellt (Nach Kritik von Datenschützern: Schufa stellt "CheckNow" ein | tagesschau.de). 

Fakt ist: Ohne Transparenz kann ein algorithmisches System nicht unabhängig geprüft werden. An diesem Beispiel wird deutlich, dass Transparenz zwar wegweisend ist, die grundlegendere Frage danach bleibt jedoch, ob wir als Gesellschaft derartige Systeme entwickeln und einsetzen sollten. Genau aus diesem Grund ist es aus Sicht des AWO Bundesverstands zu unterstreichen, dass der Zugang zur Technik, die Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten durch Technik, aber auch digitaler Medien und Räume eine zukunftsweisen Grundvoraussetzung und -fähigkeit für die demokratische Teilhabe an der Gesellschaft darstellen. Sie sind ebenso wegweisend für die individuelle Selbstbestimmung in einer zunehmend durch Digitalisierung geprägten Lebenswelt. 

Die gesellschaftliche Aufgabe ist also nicht nur den Blick auf die technischen Aspekte der Digitalisierung zu richten, sondern vielmehr auf gesellschaftliche Auswirkungen dieser - darauf wie wir als Gesellschaft heute und zukünftig leben, arbeiten und miteinander umgehen wollen.

Weil diese algorithmischen Systeme von Menschen - und hier meist von privilegierten Männern und homogenen Teams aus der IT-Branche - entwickelt und umgesetzt werden, sind sie per se nicht neutral. Die Art, wie Technik entwickelt wird, unter welchen Umständen, von wem, mit welchen Zielen und (un)bewussten Vorurteilen spielt eine wesentliche Rolle dabei, wem sie nützt. Das Versprechen von objektiven Verfahren, beispielsweise durch den Einsatz von KI in Bewerbungsprozessen, klingt zwar verlockend, hält dem Realitätscheck allerdings häufig nicht stand. Amazons Algorithmus zum Beispiel, der passende Bewerber*innen vorsortieren sollte, diskriminierte Frauen im Verfahren. Die Trainingsdaten des Systems beruhten nämlich vor allem auf männlichen Bewerbungen, so dass andere Geschlechter nicht ins gewünschte Bewerberprofil passten und dadurch deutlich schlechter wegkamen (Amazon: Wie eine KI Bewerberinnen benachteiligt hat (t3n.de)). Auch wenn die Repräsentanz von systemisch diskriminierten und benachteiligten Gruppen in Datensätzen und Statistiken wünschenswert ist, kann eine größere technikgestützte Sichtbarkeit dieser Gruppen zusätzliche Gefahren und Risiken bergen. 

Es ist grundsätzlich zu bemängeln, dass sich der Dritte Gleichstellungsbericht lediglich auf binäre Personen, auf Frauen und Männer, bezieht. Um die Digitalisierung geschlechtergerecht zu gestalten, sind vielfaltssensiblere zusätzliche Kategorien erforderlich. Weiterhin ist es wichtig, die Lebenslagen von  strukturell benachteiligten Gruppen stärker auch im Themenfeld der Digitalisierung zu adressieren, z.B. von Alleinerziehenden und von Armut betroffenen Menschen. 

Gleichstellungsberichte als Motor gesellschaftlicher Reformen?

2005 beschloss die Koalition (damals bestehend aus CDU/CSU und SPD) im Koalitionsvertrag, zukünftig in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern erstellen zu lassen. Im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung „Neue Wege – Gleiche Chancen“ (Bundesregierung 2011) wurde das Konzept der Lebenslaufperspektive eingeführt, die Betrachtungen von Ungleichheiten im Lebensverlauf ermöglicht. Die langfristigen Auswirkungen einzelner Entscheidungen (bspw. Erwerbsarbeit für Sorgearbeit zu reduzieren) für unterschiedliche soziale Gruppen wurden so viel deutlicher. 2017 konzentrierte sich der zweite Gleichstellungsbericht unter dem Titel „Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“ auf die geschlechtsspezifische Verteilung von Fürsorge- und Erwerbsarbeit und entwickelte das Leitbild des Erwerbs-Sorge-Modells, nachdem alle Menschen beide Lebensbereiche ohne Nachteile verknüpfen und leben können sollen (Sachverständigenkommission 2017). Im Nachgang des Berichts etablierte sich in der Fachdebatte der im Bericht entwickelte Indikator des Gender Care Gaps, der die Verteilung von Fürsorgearbeit im Haushalt und Familie in Paarfamilien abbildet (BMFSFJ - Gender Care Gap - ein Indikator für die Gleichstellung). Der dritte Gleichstellungsbericht arbeitete erstmals eine konkrete Fragestellung ab: „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklung der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer die gleichen Entwicklungschancen haben?“. 

Gleichstellungsberichte stellen Wissen in Form von Zahlen, Fakten und Analysen sowie konkrete Veränderungsvorschläge für die (Fach-)Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie haben damit das Potential, zivilgesellschaftliche Akteure in ihrer Lobbyarbeit zu unterstützen und damit einen Druck zur Veränderung in der Politik aufzubauen (Berghahn 2017: S. 166). Sie sind daher ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein im Bestreben um fortschreitende Geschlechtergerechtigkeit. Da in den Berichten von gesellschaftlichen Leitbildern ausgegangen und konkrete Vorstellungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft gezeichnet werden, können sie Diskurse allerdings auch in bestimmte Richtung führen. Bspw. hat die Etablierung des Gender Care Gaps an manchen Stellen eine Verengung der politischen Debatte um eine geschlechtergerechte Verteilung von Sorgearbeit erzeugt und bspw. die Perspektive von Alleinerziehenden oder Personen, die als Selbstständige in Privathaushalten Fürsorgearbeit erledigen, eher ausgeblendet. Parallel dazu führte die Fülle von erarbeiteten Handlungsempfehlungen speziell beim zweiten Gleichstellungbericht dazu, dass zwar die Komplexität des Themenfeldes klar wurde, gleichzeitig aber nicht klar ersichtlich war, an welcher Stellschraube denn nun politisch zuerst gedreht werden solle. An dieser Stelle muss leider festgehalten werden, dass eher die Reduktion von Komplexität im politischen Prozess zum Erreichen bestimmter Ziele beiträgt. Handlungsempfehlungen sind wichtig, der Bericht enthält viele gute Punkte - oft scheitert es jedoch weiterführend an politischen Ambitionen und der konsequenten Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. 

Was ist unsere Aufgabe als AWO?

Der AWO Bundesverband hat in seinem kürzlich verabschiedeten fachpolitischen Leitantrag "Die Zukunft sozial-gerecht gestalten" Forderungen zur Digitalisierung verabschiedet. "Um eine sozial gerechte und inkludierende digitale Transformation zu erreichen und bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nicht noch zu vergrößern, müssen Digitalisierungsprozesse innverbandlich und gesellschaftlich gendersensibel konzipiert, begleitet und umgesetzt werden. Zugänge, Ausstattung und Kompetenzen müssen geschlechtergerecht verteilt werden" (AWO Präsidium 2021: Z. 379-384, Fachpolitischer Leitantrag, BuKo).

Viele der Ziele, die der Dritte Gleichstellungsbericht aufgreift, finden sich auch im Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt wieder, das im Dezember 2019 beschlossen wurde. Darin heißt es u.a.: "Technischer Fortschritt und Digitalisierung sind dort zu fördern, wo sie die Lebensqualität der Menschen verbessern. Die Privatsphäre und die Selbstbestimmung der*des Einzelnen sind immer zu garantieren. Wir wollen eine chancengerechte Gesellschaft, in der jede*r Zugang zu der notwendigen Technologie hat, die Teilhabe ermöglicht. Es wird darauf ankommen, dass digitale Kompetenzen über alle Schichten, Geschlechter, Altersgruppen und Berufsfelder hinweg erlernt werden können" (AWO 2019: 6, Mensch und Gesellschaft, Grundsatzprogramm). Die Gestaltung der Gesellschaft mit und durch Technik kann letztendlich nicht nur den Konzernen und Unternehmen überlassen werden.

Für eine sozial gerechte Welt zu streiten, gegen Armut und Ausgrenzung vorzugehen und die Zukunft aktiv und partizipativ zu gestalten wird auch weiterhin eine große und wichtige Aufgabe der Arbeiterwohlfahrt sein. Die Digitalisierung und digitale Transformation der Gesellschaft mit all ihren Aspekten birgt sehr viele Chancen, sie muss jedoch an den Bedürfnissen der Menschen orientiert sein, sie muss Vielfalt abbilden und Gestaltungsmöglichkeiten für alle eröffnen. Chancen genauso wie Risiken müssen evaluiert, verstanden und diskutiert werden. So ist es besonders wichtig die Perspektive der von Armut betroffenen Frauen* und Kindern, von mehrfach benachteiligten Menschen aktiv zu vertreten und ihnen Raum für Partizipation und Mitbestimmung bei (digital-gestützten) Entscheidungsprozessen, die sie oft direkt betreffen, zu geben. Diskurse rund um geschlechtergerechte Digitalisierung müssen Sichtbarkeit über die Fachöffentlichkeit hinaus erlangen, um Resonanz zu erzeugen und um Wege in eine gerechte, gemeinsame Zukunft aufzuzeigen, die allen zu Gute kommt. Technik kann Geschlechterstereotype reproduzieren und bereits existierende Diskriminierungsrealitäten verschärfen. In Sozialen Medien muss zum Beispiel digitale geschlechtsspezifische Gewalt - besonders auch gegen Frauen, die öffentlich sichtbare Positionen bekleiden, entschlossen bekämpft werden. Das Thema geschlechtersensible Digitalisierung wird uns vor allem aus der gesellschaftspolitischen Perspektive in den nächsten Jahren im Verband noch ausführlicher beschäftigen. 

Die AWO begleitet die 12 Wochen bis zur Wahl unter dem Motto „Deutschland, Du kannst das!“ mit sozial- und gesellschaftspolitischen Forderungen an die kommende Bundesregierung. Aktuell startet die Themenwoche „Digitalisierung“. Mehr dazu unter: awo.org/bundestagswahl-2021

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