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Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 – Eine Abschlussbilanz

Von: Alexander Friedrich und Marius Isenberg

 

Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 hielt die deutsche Bundesregierung den Vorsitz im Rat der EU inne. Die AWO hat diese aktiv begleitet und richtete mit einem Positionspapier ihre Erwartungen an die Bundesregierung. Gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) setzte sich die AWO im Rahmen der Ratspräsidentschaft für gesamteuropäische Lösungen für drängende soziale Fragen ein. Auf der digitalen Veranstaltung „Europäische Strategien zur Armutsbekämpfung - Perspektiven für ein Europa von morgen“ am 12. Oktober 2020 stellten sie unter Beisein von EU-Kommissar Nicolas Schmit und Bundessozialminister Hubertus Heil ihre Erklärung „Gemeinsam für ein Europa ohne Armut“ mit neun Maßnahmen für ein soziales und solidarisches Europa vor.

 

Das Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft fiel sehr ambitioniert aus, auch im Sozialbereich. Im Fokus des Ratsvorsitzes standen die Bewältigung der Corona-Pandemie, der Abschluss der Verhandlungen über das EU-Budget für 2021–2027 und das Aufbauinstrument „Next Generation EU“, die Post-Brexit-Verhandlungen mit Großbritannien sowie der Europäische Grüne Deal, die Digitalisierung und die soziale Dimension Europas. Darüber hinaus sollte die Reform der Europäischen Migrations- und Asylpolitik vorangetrieben werden, die Themen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie die Rolle der EU in der Welt.

 

In den Bereichen der europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie der Familienpolitik wurden einige Punkte fokussiert, z. B. der Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit und die Umsetzung wichtiger Grundsätze der Europäischen Säule Sozialer Rechte, darunter die Entwicklung eines EU-Rahmens für nationale Mindestsicherungssysteme und ein europäisches Mindestlohninstrument. Außerdem wurden die Absicherung von Saisonarbeiter*innen und Plattformarbeitenden, die Rechte Älterer, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Demokratie und Jugend als Schwerpunkte gesetzt.

 

Bewertung

 

Während der deutschen Ratspräsidentschaft konnten einige wichtige Punkte umgesetzt werden. So konnte man sich nach einem langen Streit mit Ungarn und Polen schließlich auf das EU-Budget für die Zeit von 2021 bis 2027 einigen und im letzten Moment die Post-Brexit Verhandlungen mit Großbritannien abschließen.  

 

Mit der Einigung auf das EU-Budget wurden auch die dringend benötigten Hilfsgelder aus dem großen Corona-Hilfspaket „Next Generation EU“ freigegeben und können nun ausbezahlt werden. Die Einigung umfasst zudem einen Mechanismus, mit dem die Vergabe von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien geknüpft wird. Eine Kürzung von EU-Geldern ist zulässig, wenn ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien sich negativ auf die Verwendung von EU-Geldern auswirkt. Betroffene Mitgliedstaaten können eine mögliche Sanktionierung durch die EU vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen.

 

Darüber hinaus konnten auch nennenswerte Fortschritte bei den EU-Austauschprogrammen erreicht werden. So wurden unter der Federführung der deutschen Ratspräsidentschaft Einigungen zu den Rechtstexten von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps erzielt.

 

Im Bereich der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds konnte das Legislativpaket rund um den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) nicht fertiggestellt werden, die Trilogverhandlungen dauern noch an. Die AWO setzt sich hier für eine zügige Annahme der Rechtstexte ein, damit die neuen ESF+-Förderprogramme auf nationaler Ebene starten können.

 

Ein im Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft angekündigter Punkt, die Diskussion über die Einführung eines EU-Rahmens für nationale Mindestsicherungssysteme, mündete in einer Ratsschlussfolgerung. In der Ratsschlussfolgerung zur „Stärkung der Mindestsicherung zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus“ werden die wichtigen Grundsätze der Zugänglichkeit, Angemessenheit und Befähigung formuliert, welche für starke Mindestsicherungssysteme notwendig sind, und die Notwendigkeit von entsprechenden Systemen zur Armutsbekämpfung und Krisenbewältigung anerkannt. Die Ratsschlussfolgerung ist rechtlich nicht bindend und gibt lediglich den Standpunkt des Rates wieder. Die Ratsschlussfolgerung ist aus Sicht der AWO  dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn sie schaffen eine politische Verpflichtung und zeigen, dass ein politischer Konsens auf europäischer Ebene in sozialpolitischen Bereichen möglich ist. Gleichwohl braucht es jedoch einen verbindlichen Rechtsakt für die Stärkung der Mindestsicherung. Dies würde einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und einen spürbaren Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten.

 

Darüber hinaus wurden im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Ratsschlussfolgerungen in den folgenden Bereichen veröffentlicht:

  • Ratsschlussfolgerungen zur „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Saisonarbeitnehmer*innen und anderen mobilen Arbeitskräften“ vom 9.10.2020
  • Ratsschlussfolgerungen „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ vom 9.10.2020
  • Ratsempfehlung zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben — Stärkung der Jugendgarantie“ vom 30. Oktober 2020
  • Ratsschlussfolgerungen zur „Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles: Bewertung und Verteilung von bezahlter und unbezahlter Pflegearbeit“ vom 1.12.2020
  • Ratsschlussfolgerungen zu „Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten“ vom 1.12.2020

In anderen Bereichen konnten jedoch keine großen Fortschritte erzielt werden. Zu nennen ist an dieser Stelle der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie für angemessene Mindestlöhne in der EU vom Oktober 2020. Unter der Federführung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft konnte keine gemeinsame Positionierung im Rat dazu erzielt werden.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt im Arbeitsprogramm war, die Reform der Europäischen Migrations- und Asylpolitik voranzutreiben. Die EU-Kommission hat im September 2020 einen Vorschlag für ein neues Migrations und Asyl-Paket vorgelegt. In diesem Bereich konnten ebenfalls keine nennenswerten Fortschritte erreicht werden.

 

Auch sonst hatte die Corona-Pandemie das Geschehen auf europäischer Ebene voll im Griff. Viele geplante Aktivitäten und vor allem auch Konferenzen, wie der European Social Economy Summit, der europäische Sozialgipfel, welcher in Mannheim hätte stattfinden sollen, konnten aufgrund der Corona-Pandemie jedoch nicht oder nicht wie geplant stattfinden. Die Veranstaltung „Soziales Europa – Starker Zusammenhalt“ am 16. September 2020 wurde in den digitalen Raum verlegt und als interaktive Online-Konferenz durchgeführt. Bei dieser war die AWO im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in einem Workshop zum Thema Mindestsicherung in der EU vertreten.  

 

Ausblick

 

Seit dem 01.01.2021 hat Portugal für sechs Monate den Vorsitz des Rates der Europäischen Union inne. Unter dem Motto „Zeit zu handeln: ein fairer, grüner und digitaler Aufschwung“ stellt Portugal die folgenden fünf Prioritäten in den Mittelpunkt ihres Ratsvorsitzes:

  • die Widerstandsfähigkeit Europas stärken
  • das Vertrauen in das europäische Sozialmodell fördern
  • eine nachhaltige Erholung unterstützen
  • den fairen und inklusiven digitalen Wandel vorantreiben
  • der Rolle der EU in der Welt Nachdruck verleihen und dafür sorgen, dass dies auf der Grundlage von Offenheit und Multilateralismus erfolgt

Im Rahmen der Triopräsidentschaft, welche aus Deutschland, Portugal und Slowenien besteht, wird Portugal auch auf die Ergebnisse der deutschen Ratspräsidentschaft aufbauen und den Staffelstab am 01.07.2020 an Slowenien übergeben.

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