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18.03.2022 | Pressemitteilung

AWO mahnt Änderungen bei den Gesetzesvorhaben für künftige Corona-Maßnahmen an

Sozialgesetzbuch um eine Verordnung zu coronabedingten Ausgleichzahlungen zu ergänzen

Die Corona-Ausgleichszahlungen für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sollen zum 20.03.2022 eingestellt werden. Wird dieses Vorhaben umgesetzt, werden die Einrichtungen alle wirtschaftlichen Belastungen, die durch vorgeschriebene Corona-Maßnahmen bei sogenannten Hotspot-Regelungen entstehen, selbst tragen müssen. Für viele der gemeinnützigen Kliniken kann dies das Aus bedeuten. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Wegen pandemiebedingter Mehrausgaben und fehlender Einnahmen durch Schließungen sind die Mutter-Kind-Kliniken hart getroffen. Gerade jetzt müsste alles Mögliche getan werden, um auch in Zukunft Angebote für hochbelastete sorgende Personen vorhalten zu können, die nach zwei Jahren Pandemie am Ende ihrer Kräfte angelangt sind. Vor diesem Hintergrund fordert die AWO mit Nachdruck, die geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch um eine Verordnung zu coronabedingten Ausgleichzahlungen zu ergänzen“.

Die Ausgleichszahlungen sollen eingestellt werden, weil auch die Corona-Maßnahmen  in  den  Kliniken  ab  dem 20.3.2022 entfallen sollen. Der Normalbetrieb wird dann aber noch nicht wiederherstellbar sein. Durch die den Ländern vorbehaltenen sinnvollen Hotspotregelungen können Kliniken ohne finanzielle Absicherung in existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflagen geraten. Es ist kaum realisierbar, im Falle einer regionalen Hotspotsituation zeitnah eine bundesweit geltende Verordnung in Kraft zu setzen.

Um die Ausgleichszahlungen wieder einzuführen, bedarf es neben der geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch deshalb jetzt einer Verordnung durch den Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Finanzminister. Diese könnte unkompliziert sofort mit den vorgelegten Gesetzentwürfen auf den Weg gebracht werden – so wurde es im November praktiziert, als die „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ auslief. Doch diesmal fehlt die Verordnung.

Mit der Regelung wären nur geringe Kosten verbunden, da Kliniken die Unterstützung nur erhalten, wenn sie coronabedingt einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Trotzdem soll nun offenbar erstmal abgewartet werden. Dabei steigen die Infektionszahlen derzeit dramatisch. Erst am Sonntag warnte der Gesundheitsminister vor dem Rekordhoch der Corona-Inzidenz. Davon auszugehen, dass es in Zukunft in den Kliniken im Müttergenesungswerk keinerlei Abstands- und Hygienemaßnahmen, keine Testungen und auch keine Quarantäne mehr braucht, ist also unrealistisch. Wie in allen Vorsorge- und Rehakliniken handelt es sich bei den Patient*innen in den Kliniken im Müttergenesungswerk um eine vulnerable  Patient*innengruppe. Die Kurteilnehmer*innen sind kurbedürftig, weil sie unter komplexen Krankheits- und Beschwerdebildern leiden und meist multiple Indikationen aufweisen. Umso wichtiger sind schützende Maßnahmen, zumal bei den Kurmaßnahmen für Mütter und Väter meistens die Kinder dabei sind. Diese sind zu einem großen Teil ungeimpft. „Menschen, die privat Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder übernehmen, müssen sich darauf verlassen können, Entlastung und Unterstützung zu finden. Sie dürfen nicht vergessen werden“, so Döcker abschließend.

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