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27.03.2019 | Pressemitteilung

Altenpflege Tarifvertrag– AWO kritisiert Blockadehaltung der privaten Arbeitgeber

Von: Mona Finder

 

Zur heutigen Vorinformation eines Gutachtens zur Erstreckung von Tarifverträgen in der Pflege durch den Verband der privaten Arbeitgeber erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

 

„Gute professionelle Pflege muss die Balance schaffen, zwischen dem Anspruch, dass sich jeder gute Pflege leisten können muss und dem Anspruch, dass die Pflegekräfte von ihrer Arbeit leben können müssen. Beides miteinander in Einklang zu bringen, ist ohne Zweifel schwierig und unserer festen Überzeugung nach nur mit einem bundesweit geltenden Tarifvertrag in der Altenpflege möglich.

 

Der Wettbewerb in der Pflege basiert in erster Linie auf Personalkosten, denn die machen rund 80 Prozent der Gesamtkosten aus. Nur ein einheitlicher Tarifvertrag kann sicherstellen, dass der Wettbewerb zwischen den Anbietern nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen und die Lohnschraube immer weiter nach unten gedreht wird. Die Blockadehaltung der privaten Arbeitgeber sich tarifvertraglich zu binden, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, ist schlicht nicht mehr zeitgemäß.

 

Die Wohlfahrtsverbände und ver.di hatten bereits 2016 von dem renommierten Arbeitsrechtler  Prof. Raimund Waltermann ein Gutachten erstellen lassen, das keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken an einer möglichen Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufgezeigt hat. Das Gutachten der privaten Pflegeanbieter wird natürlich noch rechtlich geprüft. Sein Erscheinen kurz vor dem politischen Durchbruch zu einem allgemeinverbindlichen Vertrag kann als Versuch gewertet werden, eine intransparente und ungerechte Lohnpolitik weiterführen zu können. Letztendlich wird der Fachkräftemangel auch die privaten Anbieter zu einer besseren Bezahlung ihrer Fachkräfte zwingen.

 

Die AWO bleibt bei ihrer Forderung, nach der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Altenpflege, weil es der sinnvollste und gerechteste Weg ist, im Namen der Pflegebedürftigen und der Pflegefachkräfte.“

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