§218

Recht auf selbstbestimmte Familienplanung

2021 jährte sich zum 150. Mal die Einführung des §218 StGB in Deutschland. Trauriger Anlass für die AWO, sich dem Thema zu widmen.

Gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschafts(konflikt)-Beratungsstellen kämpft die AWO seit ihrer Gründung für das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch. Die andauernde Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch führt zu Stigmatisierung und Kriminalisierung von ungewollt schwangeren Personen und ihren Ärzt*innen und hat einen großen Einfluss auf die immer schlechter werdende Versorgungslage. Der Verband setzt sich ergänzend zum Recht auf Abtreibung für die Verbesserung der Rahmenbedingung der psychosozialen Beratung, die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote in der Schwangerschaftskonflikt-Beratung und ihre Niedrigschwelligkeit ein.

Verbessertes Informationsangebot

2021 konnte der Bundesverband mit dem Relaunch der Homepage www.awo-schwanger.de die Information von Ratsuchenden deutlich verbessern. Diese erhalten auf der Homepage zu allen Themen rund um Sexualität, Verhütung, (ungewollter) Schwangerschaft, Abbrüchen und Geburt konkrete Hinweise. Mögliche Fragestellungen von Klient*innen verdeutlichen die Breite der Beratungsthemen und dienen so als Türöffner zu einem persönlichen Termin in einer Beratungsstelle. Die Homepage wird seit ihrem Relaunch sehr gut genutzt. Eine inhaltliche Weiterentwicklung ist in Planung.

Sexuelle und reproduktive Rechte stärken und ausbauen

Die Bundeskonferenz der AWO verabschiedete im Juni 2021 den Beschluss „Sexuelle und reproduktive Rechte stärken und ausbauen“. Die Position zum Recht auf Abtreibung wurde erneut bekräftigt und der Verband aufgefordert, in einem nächsten Schritt diese Position zu konkretisieren und mögliche Alternativen zur strafrechtlichen Regelung zu erarbeiten.

Gemeinsam mit anderen Organisationen veranstaltete die AWO im August 2021 gefördert durch das BMFSFJ sehr erfolgreich einen digitalen Fachkongress zu „150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch“. Über 500 Teilnehmer*innen konnten in Fachvorträgen und Workshops zur historischen Entwicklung des § 218 StGB über die menschenrechtliche Dimension hin zur Perspektive der Betroffenen ein komplexes Bild des Kampfes um das Recht auf Abtreibung, der Versorgungslage in Deutschland und den dringend nötigen gesetzlichen Reformen erhalten. Alle Vorträge sind auf der Kongresshomepage www.150jahre218.de einsehbar und stellen ein gutes Material auch für eigene Veranstaltungen dar. Der AWO Bundesverband hat als Erstunterzeichnerin die Abschlusserklärung der Veranstaltung unterschrieben und sich für eine außerstrafrechtliche Regelung eingesetzt. Die aktive Öffentlichkeitsarbeit hat auch 2021 dazu geführt, dass die AWO als wichtiger Akteur*in im Kampf um körperliche Selbstbestimmung wahrgenommen wird.

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