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17.03.2016 | Stellungnahmen

Stellungnahme der BAGFW zur Rechtsvereinfachung im SGB II

Von: Anna Droste-Franke

 

Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege hat der AWO Bundesverband am 15. März 2016 eine BAGFW-Stellungnahme zum Neunten SGB II-Änderungsgesetz, der sog. Rechtsvereinfachung im SGB II, abgegeben. Das Neunte SGB II-Änderungsgesetz war am 3. Februar 2016 vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Ende Oktober 2015 wurde nach längerer Wartezeit der Referentenentwurf des Gesetzes veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf werden die wesentlichen Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts, einschließlich des Verfahrensrechts im SGB II, umgesetzt.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen, die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahren im SGB II.

Eines der Anliegen des Gesetzentwurfs ist, die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG bzw. dem SGB III und der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu vereinfachen. Zudem sollen Personen, die neben Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II erhalten, künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit erhalten.

Nach Ansicht der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege lässt der Gesetzentwurf viele Chancen ungenutzt seit Längerem diskutierte sinnvolle Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung zu ergreifen, die Erleichterungen für die Leistungsberechtigten bringen würden:

Zu nennen sind u. a. die noch im Referentenentwurf vorgesehene Einführung einer Bagatellgrenze bei der Anrechnung kleiner Kapitalerträge oder die vielfach geforderte Einführung eines Globalantrags zur Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).

Von den Wohlfahrtsverbänden werden die Neuerungen, entschieden abgelehnt die Verschärfungen im Leistungsrecht auf Kosten der Leistungsbeziehenden mit sich bringen, so insbesondere die stark eingeschränkte rückwirkende Korrektur von fehlerhaften Verwaltungsakten und die Verschärfung von Ersatzansprüchen.

Ebenfalls auf scharfe Kritik der BAGFW stößt der Verzicht auf die Umsetzung der Vorschläge zur Reform des Sanktionsrechts. Reformen im Sanktionsrecht, wie die Abschaffung der schärferen Sanktionsregelung für unter 25-Jährige sowie die Begrenzung der Sanktionshöhe auf nicht mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs und der Verzicht auf Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft, entsprechen einer langjährigen Forderung der BAGFW und werden auch vom Deutschen Verein und der Bundesagentur für Arbeit vorgetragen.

Neben einer Bewertung der einzelnen Regelungen unterbreitet die BAGFW in ihrer Stellungnahme auch weitergehende Vorschläge, die geeignet sind die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern. Der Gesetzentwurf wird morgen im ersten Durchgang im Bundesrat verhandelt und soll voraussichtlich Mitte April in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden.

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