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18.11.2016 | Veröffentlichung

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Von: Gudula Wolf

 

Mit einem neuen Ratgeber informiert der AWO Bundesverband pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und nahe Pflegepersonen zu Änderungen der Pflegereform.  Ab dem 1. Januar 2017 werden mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wesentliche Neuerungen in der Pflegeversicherung umgesetzt. Wie findet die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade statt? Wie funktioniert die neue Begutachtung? Welche Leistungen stehen wem zu? Die Broschüre ist in zwei wesentliche Bereiche aufgeteilt. Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Überblick zu Leistungen der neuen Pflegeversicherung. Dabei werden besonders die Geld-, Sach- und Dienstleistungen in der häuslichen Versorgung hervorgehoben und beschrieben. Welcher Anspruch besteht bei Pflege- und  Betreuungsmaßnahmen, welche Unterstützung bei der Haushaltsführung und wie können die Leistungen flexibel nebeneinander eingesetzt werden. Im zweiten Teil des Ratgebers bekommen  pflegende Angehörige und nahe Pflegepersonen eine Übersicht zu Unterstützungs- und Entlastungsleistungen bei der häuslichen Pflege, wie beispielsweise Beratungsmöglichkeiten, die soziale Absicherung, Schulungen für häusliche Pflege und Informationen zum Pflegezeitgesetz. Den Abschluss bildet eine Aufzählung von Webseiten wichtiger beratender und informierender Organisationen.

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