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19.09.2018 | Pressemitteilung

Gute-Kita-Gesetz – Bund muss stärker in die Pflicht

Von: Mona Finder

 

Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. „Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass es um die frühkindliche Betreuung in Deutschland nicht zum Besten steht. Von daher ist jedes Gesetz, dass auf Verbesserungen abzielt, zu begrüßen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider wird es diesem Gesetz nicht gelingen, die frühkindliche Bildung flächendeckend zu verbessern.“ Nach Meinung der AWO müssten dafür in Sachen Finanzierung mindestens die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden. Im aktuellen Gesetzentwurf gibt der Bund seine finanziellen Zusagen nur bis zum Jahr 2022. „Der Bund muss in die Pflicht und dauerhaft Gelder in die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung investieren“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

 

Aus Sicht der AWO erschwert der immer stärker werdende Fachkräftemangel die Situation zusätzlich. „Alle Gesetze nützen wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver wird“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Gerade im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen  gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen vielerorts weit auseinander. Die Anforderungen an die Fachkräfte sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. „Eine gute Kinderbetreuung ist ohne Kita-Fachpersonal nicht möglich, hier muss dringend gehandelt werden“, betont Wolfgang Stadler.

 

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