Aktuell
01.08.2022

„Gas-Sparbonus“ ist ein Feigenblatt für kurzsichtige Sozial- und Energiepolitik

Die eigentliche Frage einer gerechten Umverteilung in schwierigen Zeiten wird weiterhin nicht gestellt.

Die FDP hat einen sogenannten „Gas-Sparbonus“ für Hartz IV-Beziehende vorgeschlagen. Dazu erklärt Brigitte Döcker:

„Einkommensschwache Menschen und Empfänger*innen von Hartz IV brauchen in diesen Tagen keine Anreize zum Energiesparen, sondern konkrete Unterstützung. Der Vorschlag ist fast schon zynisch: Einerseits hat die FDP Plänen zur dauerhaften Entlastung von Grundsicherungsbeziehenden über eine Erhöhung der Regelsätze jüngst eine Absage erteilt. Andererseits will sie nun über eine Art Gewinnbeteiligungsmodell organisieren, dass arme Menschen dazu animiert werden, den Winter in schlecht geheizten Wohnungen zu verbringen. Der Vorschlag ist ein Feigenblatt für eine Politik, die sich erstaunlich kurzsichtig zeigt angesichts der tiefen Gräben, die die derzeitigen Probleme in unserer Gesellschaft ziehen und verstärken. Die eigentliche Frage einer gerechten Umverteilung in schwierigen Zeiten wird weiterhin nicht gestellt.“

Darüber hinaus werde die große Zahl einkommensschwacher Haushalte ignoriert, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen. Diese seien angesichts drohender Nachzahlungen konkret von Armut bedroht. Dass die FDP hier den Eindruck vermittelt, der Staat würde die Energiekosten sowieso zahlen, sei ein Schlag ins Gesicht vieler armutsbetroffener Menschen. Die AWO sieht hier den Versuch, den Staat aus seiner sozialen Verantwortung zu nehmen und zu Lasten einkommensschwacher Haushalte eine Lösung zum Nulltarif zu entwickeln – das könne nicht funktionieren. Anstatt die Herausforderungen auf die Schwächsten der Gesellschaft abzuwälzen, brauche es jetzt ein Zeichen der Solidarität.

Dazu gehöre vor allem, dass einkommensstarke und vermögende Haushalte sowie die von der Krise profitierenden Konzerne einen besonderen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten und einkommensschwache Haushalte entlastet werden. Für Letzteres müsse an den Energiekosten angesetzt werden. „Es könnte beispielsweise über die Bereitstellung einer vergünstigten Grundmenge pro Person in Verbindung mit einem dann progressiv steigenden Verbrauchspreis nachgedacht werden“, so Döcker, „Auf diese Weise würden die einkommensschwachen und ohnehin verbrauchsärmere Haushalte entlastet sowie wohlhabende, verbrauchsintensive zum Energiesparen angeregt.“

Wichtig sei dabei auch, dass die Energieversorger endlich ihrer Verantwortung nachkommen und monatliche Abrechnung bzw. Verbrauchskontrollen der Energiekosten ermöglichen. Die Haushalte bräuchten in diesen Zeiten maximale Transparenz  über ihre Verbräuche. Eine Abrechnung auf Jahresbasis sei aus Sicht der AWO unangemessen und eine Methode des 20. Jahrhunderts.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...