Aktuell
22.07.2020 | Pressemitteilung

AWO begrüßt die Einigung des Europäischen Rates über den Mehrjährigen Finanzrahmen

Am 21. Juli 2020 einigte sich der Europäische Rat auf den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 und das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ zur Bewältigung der Corona-Krise. Aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates geht hervor, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 rund 1.074 Mrd. Euro und das Aufbauinstrument 750 Mrd. Euro umfassen sollen. Mit dem Aufbauinstrument sollen vor allem die von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten unterstützt werden. Von den 750 Mrd. Euro werden 390 Mrd. Euro als Zuschüsse und 360 Mrd. Euro als Kredite vergeben. Für die Finanzierung des Aufbauinstruments werden zum ersten Mal Schulden durch die EU aufgenommen.

 

Zur Einigung des Europäischen Rates sagt AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler: „Die Einigung des Europäischen Rates begrüßen wir. Diese zeigt, dass die EU handlungsfähig ist und gemeinsam aus der Krise gehen möchte. Besonders hervorzuheben ist, dass trotz der Widerstände einiger Mitgliedstaaten ein Rechtsstaatlichkeitsmechanismus eingeführt wird. Die EU ist eine Wertegemeinschaft, welche nicht durch die Missachtung rechtsstaatlicher Standards ausgehöhlt werden darf. Wir erwarten, dass der Mechanismus konsequent angewendet wird.“

 

Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus sieht vor, dass die Europäische Kommission bei Verstößen gegen die Rechtstaatlichkeit Maßnahmen zum Schutz der EU-Mittel vorschlägt. Mitgliedsstaaten müssen diese anschließend mit qualifizierter Mehrheit beschließen.

 

Gleichzeitig betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Ratsschlussfolgerungen sind jedoch nicht nur positiv zu bewerten. Wir kritisieren die Kürzung der Mittelzuweisung im MFR 2021–2027 für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie die Senkung der EU-Kofinanzierungssätze im Vergleich zur aktuellen Förderperiode 2014–2020.“

 

Wolfgang Stadler führt hierzu aus: „Die Senkung der EU-Kofinanzierungssätze führt dazu, dass die Gegenfinanzierung der Projektträger*innen steigt. Grund hierfür ist: Die Mitgliedstaaten geben die nationale Kofinanzierung häufig an Projektträger*innen weiter. Wir bedauern diese Entscheidungen. Mit dem ESF+ wird direkt in die Menschen investiert und ein wichtiger Beitrag geleistet, den sozioökonomischen Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken und Menschen in prekären Lebenslagen zu unterstützen.“

 

Mit der Schlussfolgerung des Europäischen Rates wurde der Grundstein für die weiteren Trilogverhandlungen zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gelegt. Die Verhandlungen umfassen auch die Ausverhandlung der sektoralen Verordnungen (beispielsweise zu Erasmus+ und ESF+).

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...