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17.01.2023 | Artikel

Das neue Notvertretungsrecht für Partnerschaften

Von: Gudula Wolf

 

Das sogenannte Notvertretungsrecht zwischen Ehegatt*innen ist ab dem 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Es gilt auch für Lebenspartner*innen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Mit der Neuregelung können berechtigte Partner*innen in einer Notfallsituation (wie Bewusstlosigkeit oder Krankheit) im Bereich der Gesundheitssorge über einen befristeten Zeitraum die Angelegenheiten gegenüber beispielsweise Ärzt*innen, der Krankenkasse, dem Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung ihrer geschäftsunfähigen Partner*innen regeln.

 

Viele Menschen haben bisher keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung abgeschlossen. Einige stellen sich nun die Frage, reicht die Notvertretungsregelung jetzt aus? Welche Voraussetzungen sind für die neue Regelung notwendig? Muss dazu ein Dokument von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden? Oder kann ich in der Partnerschaft eigenständig ein Dokument ausstellen? Sie haben viele Fragen? Unsere Expertin Frau Sabine Weisgram gibt Ihnen die Antworten!

 

Zur Expertin: Sabine Weisgram ist Volljuristin und seit über 10 Jahren beim AWO Bundesverband e.V. verantwortlich für den Bereich der Betreuungsvereine. Unter anderem berät sie die Vereine zu Vorsorgeregelungen.

 

Zum Expert*innen-Chat:

Sie möchten sich mit der Expertin zum Thema austauschen? Als Teilnehmende*r können Sie den Termin im Vorfeld unter https://awo-pflegeberatung.de/online-beratung/ buchen und bekommen dann einen Einladungs-Link zugeschickt oder betreten ohne Anmeldung den Gruppen-Chat zum ausgewiesenen Termin am 01. Februar 2023 ab 17:00 Uhr.

 

Sie benötigen weitere Informationen zu den Themen Pflege und Alter(n)  oder benötigen eine Beratung? Auf der Website der AWO Pflegeberatung finden Sie viele Hinweise und Möglichkeiten der Beratung. Digitale Beratung findet statt. per E-Mail, Einzel-oder Expert*innen-Chat sowie ganz neu per Video-Chat. Sie haben Fragen- ein fachliches Beratungsteam antwortet Ihnen!

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