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Beizeiten regeln-für den Notfall vorsorgen!

Von: Gudula Wolf

 

Meine Freundin Frieda ist 45 Jahre alt und litt im letzten Jahr an einer schweren Erkrankung. Eine Krankenhauseinweisung und komplizierte Operation stand bevor. Sie machte sich große Sorgen, ob sie nach dem operativen Eingriff noch genauso für sich selbst entscheiden und sorgen konnte wie vor der Erkrankung. Frieda und ich, wir sind lange befreundet, kennen uns gut, leben beide alleine, aber nah genug beieinander um für einander da zu sein, wenn Hilfe und Unterstützung benötigt wird. Ihre einzige Verwandte, eine ältere Schwester lebte seit 20 Jahren in Australien. Frieda wollte nichts dem Zufall überlassen und ihre Angelegenheiten und Entscheidungen vor der Operation schriftlich regeln. Gemeinsam fanden wir Antworten auf Fragen der Vorsorgemöglichkeiten und ihre Unterschiede.

 

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können einwilligungsfähige volljährige Menschen vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen am Ende ihres Lebens durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Ärzt*innen sowie Pflegekräfte sind daran gebunden. Die Verfügung kann jederzeit von der Person, die das Schriftstück aufgesetzt hat, widerrufen werden. Sollte keine Patientenverfügung in der konkreten Situation vorliegen, so versuchen Ärzt*innen mit den Angehörigen den wahrscheinlichen Wunsch zu ermitteln, andernfalls wird ein Betreuungsgericht zur Entscheidungsfindung eingeschaltet.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dass eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmte Angelegenheiten in Ihrem Namen regeln können. Laut der Verbraucherzentrale ist die Vorsorgevollmacht eine einseitige Erklärung der vollmachtgebenden Person. Bei der Vereinbarung zwischen der vollmachtgebenden und der bevollmächtigten Person handelt es sich dagegen um einen gegenseitigen Vertrag. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der bevollmächtigten Person vereinbart. Im Falle eines Falles können mithilfe der Vorsorgevollmacht Entscheidungen getroffen werden, wie:

  • Vertretung in medizinischen Angelegenheiten,
  • Wünsche zur längerfristigen Pflege,
  • Weiterführen von Versicherungsgeschäften,
  • Kümmern um Wohnangelegenheiten.

Vielfach wird angenommen, dass Ehepartner*innen, Eltern oder Kinder automatisch, an Stelle der nicht entscheidungsfähigen Person, entscheiden und/ oder Dinge schriftlich regeln können. Das stimmt so nicht! Auch Angehörige benötigen eine Vollmacht, ansonsten wird vom Gericht eine gesetzliche Betreuungsperson bestimmt.

 

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Durch eine Betreuungsverfügung können Sie beizeiten festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer*in für Sie auswählen soll. Sie können dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuer*in sein soll. Das Gericht überprüft dann, ob die Verfügungen in Ihrem Sinne sind. Sollte schon eine Vorsorgevollmacht vorliegen, ist eine Betreuungsverfügung nicht mehr notwendig.

 

Was ist eine digitale Vorsorge?

Bei der digitalen Vorsorge handelt es sich um eine sichere Verschriftlichung von verwendeten Kennwörtern, Benutzernamen oder digitalen Konten (beispielsweise für Online-Bezahldienste, Onlinebanking), die im Notfall von der bevollmächtigten Person im Netz verwendet oder sogar gelöscht (digitales Erbe) werden kann.

 

Was ist eine Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist die umfassendste Vollmacht. Sie kann variabel zu verschiedenen Bereichen wie Vermögensverwaltung oder gesundheitliche Steuerung mithilfe eines Notars aufgesetzt werden. Die bevollmächtigte Person kann Sie sofort nach Ausstellung in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten. Da das Missbrauchsrisiko bei einer Generalvollmacht sehr hoch ist, sollte der bevollmächtigten Person ein großes Vertrauen entgegen gebracht werden.

 

Wichtige Tipps:

  • Vollmachten müssen schriftlich ausgefüllt werden.
  • Die vollmachtgebende Person muss geschäftsfähig sein.
  • Vollmachten können befristet ausgestellt werden oder jederzeit von der vollmachtgebenden Person zurück genommen werden.
  • Vollmachten und Patientenverfügungen können gegen eine Gebühr bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden.

So haben wir gehandelt: 

Frieda hat für sich eine Patientenverfügung aufgesetzt. Sie hat sich dazu beraten lassen. Als vertraute Freundin bin ich in Ihrer Vorsorgevollmacht als bevollmächtigte Person aufgeführt. Ich habe auch eine Bankvollmacht von ihr bekommen, diese musste extra von ihrem Bankinstitut ausgestellt werden. Die Originalunterlagen hat sie in einem“ Vorsorgeordner“ zusammengefasst. Da sind alle wichtigen Unterlagen, auch eine Liste Ihrer digitalen Kennwörter enthalten, und der Ort ist mir bekannt. Zusätzlich habe ich von allen wichtigen Unterlagen Kopien bekommen. Eine kopierte Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wurden vor ihrer Operation im Krankenhaus vorgelegt.

Weitere Informationen:

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