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09.03.2017 | Pressemitteilung

Konzept der sicheren Herkunftsländer widerspricht individuellem Recht auf Asyl

Von: Mona Finder

 

Morgen wird der Bundesrat erneut das „Gesetz zur Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten“ beraten. „Die Arbeiterwohlfahrt lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab. Jeder Mensch muss ein Recht auf ein faires Asylverfahren haben, unabhängig davon aus welchem Land er kommt. Auch in Algerien, Marokko und Tunesien beklagen  Menschenrechtsorganisationen anhaltende Missstände. Dazu gehören Folter, Unterdrückung der Opposition, Verfolgung von Homosexuellen und Missachtung von Frauenrechten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Das individuelle Recht auf Asyl schließt ein gerechtes und faires Asylverfahren für jeden einzelnen Menschen mit ein. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer bedeutet ein verkürztes Asylverfahren mit erheblich kürzeren Fristen für die Rechtsmittel. Die dazugehörende Anhörung wird dem einzelnen Fall selten gerecht. „Sichere Herkunftsländer schaffen ein Zwei-Klassen-System, das die besonderen Umstände von Asyl- und Schutzsuchenden ignoriert. Die dann geltenden Bedingungen für die Aufnahme und die Behandlung im Asylverfahren entsprechen nicht unseren Erwartungen von einem fairen Verfahren. Es muss weiterhin bei jedem Menschen im Einzelfall entschieden werden, ob er ein Recht auf Asyl hat und das muss unter angemessenen Umständen geprüft werden“, betont Brigitte Döcker.

Laut vorgeschriebenem Verfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verpflichtet, aktuelle Herkunftslandinformationen einzuholen und zu berücksichtigen. Es muss den Vortrag des sich um Asyl Bewerbenden und die erforderlichen Beweise erheben und angemessen bewerten. Ob das BAMF dieser Untersuchungspflicht bereits jetzt im Rahmen beschleunigter Verfahren nachkommt, ist fraglich. In vielen Fällen erhebt das BAMF weder die erforderlichen aktuellen Sachlagen im Herkunftsland noch berücksichtigt es vorgelegte Unterlagen oder Auskünfte, die der Antragstellende  oder seine Anwälte vorlegen. Diese mangelhafte Sachaufklärung wird in vielen Fällen durch die Verwaltungsgerichte bestätigt. „Unser Anspruch müssen faire und transparente Verfahren sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker abschließend.

Eine im November 2016 vorgelegte Studie verschiedener Verbände „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren“ belegte klar, dass beschleunigte Verfahren in aller Regel äußerst problematische Wirkungen nach sich ziehen.

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