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09.06.2016 | Artikel

Neuer Infoflyer des G-BA

Von: Gudula Wolf

 

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat einen neuen Informationsflyer entwickelt, der wesentliche Erläuterungen zur Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser zusammenfasst. Er richtet sich an Patientinnen und Patienten und verschafft einen schnellen mühelosen Einstieg in das Thema. Gleichzeitig wird der Frage nachgegangen, wozu Qualitätsberichte eigentlich dienen, welche Informationen sie liefern und wo sie zu finden sind.
Rund 2000 in Deutschland zugelassene Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet für jedes Jahr strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Der G-BA legt in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest, was im Einzelnen in den Qualitätsberichten abgebildet werden soll, wie sie gegliedert sind und in welchem Datenformat sie zur Verfügung gestellt werden müssen.
Mit diesem Merkblatt startet der G-BA eine Reihe von Informationsangeboten zum Thema Qualitätsberichte, die zielgruppenspezifisch einsetzbar sind. Der G-BA macht es sich mit diesem Flyer zur Aufgabe die Gruppe der Versicherten, Patientinnen und Patienten zur individuellen Entscheidungsfindung zu befähigen.

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