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10.05.2016 | Artikel

Grundrechte in Leichter Sprache

Von: Christiane Völz

 

Der Verein Netzwerk Leichte Sprache e.V. hat eine Zusammenfassung der deutschen Grundrechte in Leichter Sprache herausgegeben. Der Verein ist im gesamten deutschsprachigen Raum aktiv und setzt sich für die Verbreitung und Akzeptanz einer verständlichen Sprache ein. Leichte Sprache ist eine Form der Kommunikation, die vor allem für und gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt wurde. Da die Bezeichnung „geistig behindert“ von vielen Menschen häufig als diskriminierend empfunden wird, sprechen wir von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele macht im Grußwort zur Veröffentlichung die Notwendigkeit für Grundrechte in Leichter Sprache deutlich: „Jeder Mensch soll seine Rechte kennen. Nur dann kann er seine Rechte auch einfordern. Durch Leichte Sprache verstehen Menschen ihre Rechte besser.“ 17 Mitgliedsorganisationen des Netzwerks (darunter auch der AWO Bundesverband) haben sich honorarfrei an der Texterstellung beteiligt. Alle Texte wurden von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf Verständlichkeit und von einem Juristen auf Korrektheit überprüft. „Auf dem Grundgesetz und damit auch den Grundrechten fußen alle unsere deutschen Gesetze. In den Grundrechten sind viele Werte unserer demokratischen Gesellschaft verankert. Deshalb finden wir es unerlässlich, dass alle Menschen die Grundrechte kennen.“ so Christine Borucker vom Vorstand des Vereins. Besonders die juristisch gefärbte und mitunter antiquiert anmutende Sprache macht den Originaltext schwer verständlich. So wird das Recht auf Meinungsfreiheit (Artikel 5) folgendermaßen beschrieben: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ In Leichter Sprache liest sich das so: Alle Menschen dürfen offen ihre Meinung sagen. Alle dürfen sagen und schreiben, was sie denken. Alle dürfen ihre Meinung zeigen: zum Beispiel auf Fotos und Bildern. Alle Menschen dürfen sich informieren: Zum Beispiel aus Zeitungen und dem Radio. Oder aus dem Fernsehen und Internet. Reporter dürfen Berichte und Meinungen weitergeben. Reporter arbeiten für die Presse…. (Auszug) Neben Menschen mit Lernschwierigkeiten profitieren auch andere Zielgruppen von Leichter Sprache. Zum Beispiel die große Gruppe der funktionalen Analphabeten in Deutschland, die etwa 7,5 Millionen Menschen umfasst. Leichte Sprache hilft auch Migrantinnen und Migranten, für die Deutsch eine Fremdsprache ist. Auch viele gehörlose Menschen können Leichte Sprache besser verstehen, da die Gebärdensprache ihre erste erlernte Sprache ist. Auch Menschen ohne Einschränkungen freuen sich in bestimmten Situationen über verständliche Texte.
Die 40seitige Broschüre „Die Deutschen Grund-Rechte - Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache“ können Sie für 2 Euro pro Heft zzgl. Bearbeitungsgebühr und Versand bestellen unter info@leichte-sprache.org.

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