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08.06.2016 | Artikel

Gemeinwesen orientierte Projekte (GWOP) Förderjahr ab 2017

Von: Sabine Weisgram

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte zur Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund (12 - 27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive gemäß den Richtlinien („Förderrichtlinien“) zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht. Die gesamte öffentliche Ausschreibung kann unter folgendem link herunter geladen werden:
http://www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Integrationsprojekte/inte…
Außerdem kann die Ausschreibung am Ende dieses Textes als pdf herunter geladen werden.
Gefördert werden Jugendprojekte und altersunabhängige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Die jährliche Zuwendung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses kann bis zu 50.000 € betragen. Die ausgewählten Projekte können laut derzeitigem Informationsstand voraussichtlich zum 1.1.2017 beginnen.
Die Förderschwerpunkte für die Jugendprojekte 2017 sind folgende:
• Jugendliche Migrantinnen und Migranten helfen jungen Neuzugewanderten und Flüchtlingen beim Start in die deutsche Gesellschaft (Wertevermittlung)
• Interkulturelle Öffnung von Jugendgruppen, Auseinandersetzung mit Vorurteilen, Begegnungsprojekte mit jugendlichen Neuzugewanderten
Die Förderschwerpunkte für die altersunabhängigen Projekte 2017 sind folgende:
• Förderung des Ankommens und der Erstorientierung in der Kommune einschließlich der Vermittlung der Werte einer pluralen Gesellschaft
• Förderung und Stärkung von Toleranz durch Begegnung
• Stärkung der Elternarbeit, um den Zugang von geflüchteten Eltern in die Elternarbeit zu ebnen, Schaffung von Begegnungssituationen von (migrantischer) Aufnahmegesellschaft mit Neuzuwanderern/Flüchtlingen
Genauere Ausführungen zu den Förderschwerpunkten und den formalen Anforderungen zum Projektantrag können der ausführlichen Ausschreibung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen werden. Die dort genannte Abgabefrist bezieht sich auf den Eingang der Anträge beim BAMF. Mitglieder einer Wohlfahrtsorganisation müssen ihre Anträge jedoch zunächst bei ihrem Bundesverband einreichen.
WICHTIG: Die Anträge von AWO-Gliederungen müssen zunächst beim AWO Bundesverband e.V. eingereicht werden. Damit im Hause die Möglichkeit einer Vorabprüfung besteht, wird um Einreichung bis spätestens 12.8.2016 gebeten.
Später eingehende Anträge oder Anträge, die von AWO-Gliederungen kommen und nicht zum AWO-Sammelantrag eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der AWO-Sammelantrag wird online frei geschaltet ab dem 20.6.2016.
Für Auskünfte steht beim AWO Bundesverband e.V. Sabine Weisgram (Tel.: 030 - 263 09 - 156, mail: sabine.weisgram(at)awo.org ) zur Verfügung.

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