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09.11.2016 | Pressemitteilung

AWO fordert Strafgefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen

Von: Mona Finder

 

Die AWO unterstützt die Forderung nach einer „Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V., des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. und des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. In einem heute in Berlin vorgestellten Thesenpapier fordern die Unterzeichnenden den Bund und die Länder auf, den Weg für eine Einbeziehung von Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung frei zu machen:

  • Die Unterzeichnenden rufen den Gesetzgeber dazu auf, ein Bundesgesetz zur Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung zu verabschieden. Sie appellieren an die Länder, einem solchen Gesetz zuzustimmen.
  • Anknüpfungspunkt für die Leistung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung soll jede Arbeit, Beschäftigung oder berufliche Aus- und Weiterbildung sein, die in Haft gegen Entgelt oder aufgrund des Vollzugsplans geleistet wird.
  • Die Arbeitsentgelte in Haft sind gering, sie liegen weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Daher werden die Strafgefangenen keinen eigenen Anteil zur Zahlung von Rentenbeiträgen leisten können. Gerade hier müssen Bund und Länder zu einer tragfähigen Lösung gelangen.

 

„Jede Arbeit oder Beschäftigung die in Haft gegen Entgelt geleistet wird, muss aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes des Menschen auf die Rente angerechnet werden. Eine gesicherte Altersvorsorge durch geleistete Arbeit sollte für alle Menschen unabhängig einer begangenen Straftat gelten. Bund und Länder müssen daher eine tragfähige Lösung finden, um straffällig gewordenen Menschen eine Resozialisierung in die Gesellschaft ohne drohende Altersarmut zu ermöglichen“, erklärt auch Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Gründe der AWO die Forderungen zu unterstützen.

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