Aktuell
10.09.2019 | Pressemitteilung

AWO fordert Qualitätsstandards auf gute Ganztagsbetreuung und eine angemessene Bundesfinanzierung

Der Bund befindet sich in den Konsultationen mit den Bundesländern zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025. Anlässlich der 3. Bund-Länder-Sitzung am morgigen 10. September 2019 erklärt AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler:

„Ein Rechtsanspruch, der vorrangig nur auf den Ausbau von Plätzen zielt und nicht die Qualität der Angebote gleichermaßen in den Blick nimmt, muss scheitern!

Der positive Effekt ganztägiger Angebote ist kein Selbstläufer, sondern setzt auf eine hohe Qualität der Angebote, des Personals, der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sowie der Räumlichkeiten. Deshalb fordern wir die Vereinbarung von Mindest-Qualitätsstandards für die Ganztagsbetreuung! Die gesellschaftliche Herausforderung ab 2025 ist immens, denn es gilt einen voraussichtlichen Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für ca 2,5 Millionen Grundschüler*innen abzudecken!

Das bedeutet, dass nach derzeitigem Ausbaustand knapp über 1 Million Betreuungsplätze sowohl im erweiterten Halbtag als auch im tatsächlichen Ganztag neu geschaffen werden müssen, und zwar sowohl im Bereich der Ganztagsschulen als auch in den Horten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die von der Bundesregierung bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen! Auch wenn Länder und Kommunen selbst an einer guten Ganztagsbildung interessiert sind und sich finanziell auch hoch engagieren – diese bildungs- und sozialpolitische Herausforderung ist ein Kraftakt, ein gesamtstaatliches Großprojekt, das alle staatlichen Ebenen zur finanziellen Umsetzung verpflichtet! Der Bund steht jedoch in der grundgesetzlichen Pflicht, bundesweit gleiche Lebensverhältnisse herzustellen und hierzu seinen eigenen Beitrag zu leisten.

Neben bundesweiten Mindest-Qualitätsstandards braucht es auch eine angemessene Bundesfinanzierung. Den genannten quantitativen Zahlen stehen auf der finanziellen Seite Kosten für Investitionen und laufenden Betriebskosten jeweils in vielfacher Milliardenhöhe gegenüber, die die vom Bund bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro um ein Vielfaches übersteigen. Nur wenn der Bund sich bei den Kosten bewegt, wird es eine erfolgreiche Weiterentwicklung in der Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf guten Ganztag geben.

Eine gute Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder in Deutschland darf nicht an den Kosten scheitern!“.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...