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07.03.2017 | Pressemitteilung

AWO bedauert Ablehnung humanitärer Visa

Von: Mona Finder

 

Die Mitgliedstaaten der EU müssen in ihren Auslandsbotschaften keine Visa für Flüchtlinge ausstellen, damit diese in Europa Asyl beantragen können. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg entschieden. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:
 

Humanitäre Visa hätten das große Sterben im Mittelmeer beenden können.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO-Vorstands

„Humanitäre Visa hätten das große Sterben im Mittelmeer beenden können. Sie wären die wohl erfolgversprechendste Möglichkeit gewesen, den skrupellosen Schleuser- und Schlepperbanden das Handwerk zu legen. Die AWO bedauert, dass Flüchtlinge kein Anrecht auf ein „humanitäres Visum" bekommen haben, um in Europa Asyl zu beantragen. Damit sind sie nach wie vor von gefährlichen Fluchtrouten und anschließend von dem Willen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten abhängig.

Die AWO setzt sich schon seit Jahren für mehr sichere und legale Wege für schutzsuchende Menschen nach Europa ein. Die Abschottung Europas kann nicht die Antwort auf die vielen zu uns kommenden Schutzsuchenden sein. Dass nun weiterhin Menschen trotz begründeter Annahme, dass sie Folter oder anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen  ausgesetzt werden, ein humanitäres Visum verweigert wird, ist schlicht menschenunwürdig. Von diesen Menschen wird nun erwartet ihr Leben auf der Flucht zu riskieren, um Schutz zu erlangen. Dies ist insbesondere für besonders Schutzbedürftige wie Frauen, Kinder und alte Menschen unzumutbar.

 

Die bisherigen Mechanismen der EU versagen. Resettlement, Aufnahmeprogramme und Relocation sind alleine nicht geeignet, um auf Notsituationen zu reagieren. Die AWO sieht es als eine humanitäre Verpflichtung, alle Menschen zu schützen und ihnen das Recht auf Asyl und damit ein gerechtes Verfahren zu ermöglichen. Das am häufigsten verwendete Gegenargument zu humanitären Visa - dass die Europäische Union von Asylanträgen überschwemmt worden wäre, können wir nicht nachvollziehen. Das hätte man durch klare Regelungen bzw. Kriterien zum Zugang zu Botschaften und dem dort stattfindenden Verfahren regulieren können.“

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