AWO Blog

Familienerholung

Von: Sebastian Gottschall

 

Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Es ist nicht immer einfach, den Haushalt, die Kindererziehung und –betreuung, den Beruf und vielleicht auch noch die Pflege von Angehörigen in Einklang zu bringen. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Unterstützung wird notwendig, die die individuellen Bedarfe aller Familienmitglieder in den Blick nimmt.

Es ist das besondere Anliegen der gemeinnützigen Familienferienstätten der AWO, Familien in solchen Lebenssituationen Urlaub zu ermöglichen. Der besondere Fokus liegt hierbei auf finanziell benachteiligte und/oder kinderreiche Familien, allein Erziehende und Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen. Gemeinnützige Familienferienstätten gehören zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei meint Familienerholung im Sinne des §16 Absatz 2 SGB VIII mehr als Erholung im engeren Sinne: Es geht darum, den familiären Zusammenhalt zu stärken und bei Bedarf über weitere Hilfen zu informieren.

Vielfach sind die Angebote der Familienerholung sowohl bei den Fachkräften als auch bei den Familien unbekannt. Vor diesem Hintergrund lud die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung am 16. und 17. Mai 2017 zum Abschluss der zweijährigen Werkstatt Qualitätsentwicklung Familienerholung nach Berlin. Unter dem Titel „Zeit für Tapetenwechsel“ wurden die Möglichkeiten der Stärkung von Familienerholung diskutiert, um allen Familien ein Hilfeangebot vorhalten zu können, das zur Förderung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern, des familiären Zusammenhalts und zur Gesundheit aller Familienmitglieder beiträgt.

Dies ist ein Blogpost im Rahmen des AWO-Wahlcountdowns 2017. Die Wochen vor der Wahl begleitet die AWO mit ihrem Wahlcountdown: 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Dieser Blogpost ist Teil der Themenwoche "Gesundheit".

Alle Themenwochen des Wahlcountdowns gibt es hier.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...