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30.06.2017 | Pressemitteilung

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kommt

Von: Mona Finder

 

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Am 7. Juli wird der Bundesrat noch zustimmen, so dass es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Damit findet ein Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl einen Abschluss, welches als Reform der Kinder- und Jugendhilfe gestartet war. Der Bundestagsfamilienausschuss hat aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung wesentliche strittige Punkte entfernt. So wurden die Änderungen zum Pflegekinderwesen zurückgenommen, ebenso die Einschränkungen des Jugendwohnens. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden Beratungsansprüche erweitert und die Befugnisse der Heimaufsicht erweitert.

„Die AWO ist erleichtert, dass der Familienausschuss und jetzt auch der Bundestag die breite Kritik der Verbände und Sachverständigen aufgenommen hat und einige Streitpunkte aus dem Gesetz gestrichen hat. Gerade noch rechtzeitig wurde damit der Sachverstand aus Forschung und Praxis berücksichtigt, was zuvor leider vernachlässigt worden war. Zum Beispiel bleibt das Jugendwohnen erhalten und unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden,“ äußert sich Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes zur Bundestagsentscheidung. „Mit Unverständnis nehmen wir jedoch zur Kenntnis, dass dennoch den Ländern jetzt die Möglichkeit gegeben werden soll, auf die finanzielle Ausstattung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete Einfluss zu nehmen. Hier haben die rein fiskalischen Argumente der Länder sich durchgesetzt, was sich zu Lasten der Leistungsstandards für junge Geflüchtete in der Jugendhilfe auswirken kann. Das kann und darf nicht zum Einstieg in eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen! Die kommende Bundesregierung wird die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe erneut aufnehmen müssen. Die AWO geht davon aus, dass der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und einer besseren Ausgestaltung von Leistungsangeboten nur über einen transparenten Aushandlungsprozess mit einer breiten Beteiligungsbasis beschritten werden kann. Erst so kann eine wirkliche Stärkung von Kindern und Jugendlichen per Gesetz erfolgen.“

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